Zudem bestätigt auch der Umstand, dass er sich im Sommer 2022 in Serbien ein neues Haus gebaut hat, seine Absicht, seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2023, Z. 643 ff. [KZM 23 126]). Jedenfalls scheint ein solches Vorgehen im Falle eines geplanten Lebensmittelpunktes in der Schweiz nur schwer nachvollziehbar, zumal er bereits über ein altes Haus in Serbien verfügt bzw. verfügt hat und es auch nicht darum ging, ein Renditeobjekt zu schaffen (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 26. Januar