Auch ist zu lesen, dass er seinen ständigen Wohnsitz in Serbien habe (Z. 50). Zwar ist diesbezüglich die Frage nicht protokolliert, aber es darf davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer dies bei Durchsicht des Protokolls korrigiert oder sein damaliger Verteidiger interveniert hätte, wenn dies falsch gewesen wäre. Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb das Protokoll diesbezüglich falsch sein sollte. Zudem bestätigt auch der Umstand, dass er sich im Sommer 2022 in Serbien ein neues Haus gebaut hat, seine Absicht, seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern (vgl. delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 26. Januar 2023, Z. 643 ff.