Im Zusammenhang mit diesen Krediten wird ihm auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Zudem soll der Beschwerdeführer als Geschäftsführer (mit Einzelunterschrift) der G.________ GmbH und der D.________ GmbH in selbständiger Stellung und damit als Verantwortlicher für die Vermögensinteressen der beiden GmbH aus Mitteln der Gesellschaften geschäftsfremde Zahlungen für private Zwecke im Umfang von CHF 62’000.00 bzw. CHF 86'000.00 getätigt haben. Der dringende Tatverdacht betreffend diese Sachverhalte wird vom Beschwerdeführer nach wie vor nicht bestritten.