Mit Entscheid vom 9. November 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (KZM 22 1249). Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 ab (BK 22 465). In der Folge wurde die Untersuchungshaft mehrmals verlängert. Das vom Beschuldigten am 27. Dezember 2024 gestellte Haftentlassungsgesuch wurde mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 15. Januar 2025 abgewiesen (KZM 24 2726).