1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, betrügerischen Konkurses, Unterlassens der Buchführung, Diebstahls sowie Nichtanmeldens nach Wohnsitzwechsel. Mit Entscheid vom 9. November 2022 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) für die Dauer von drei Monaten Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (KZM 22 1249).