11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör verletzt wurde. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die Dispositivziffern 1 und 2 des Entscheids PEN 24 300 des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 11. Februar 2025 werden aufgehoben. Die Dispositivziffer 3 des Entscheids PEN 24 300 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Februar 2025 wird teilweise aufgehoben.