6. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung waren beim Beschwerdeführer von Anfang an gegeben. Um zu gewährleisten, dass der Beschwerdeführer an dem gegen ihn geführten Verfahren effektiv partizipieren kann, wäre eine notwendige Verteidigung sicherzustellen gewesen. Dadurch ergibt sich, dass eine rechtsgültige Zustellung des Strafbefehls erst mit Zustellung an die Verteidigung des Beschwerdeführers bzw. durch anderweitige Kenntnisnahme durch die Verteidigung des Beschwerdeführers erfolgte.