Wie bereits im Zusammenhang mit dem rechtlichen Gehör ausgeführt (E. 3.4), ist vorliegend nicht ersichtlich, gestützt auf welche neuen Tatsachen eine Widererwägung aus Sicht des Regionalgerichts hätte stattfinden sollen. Die Sistierung des Verfahrens wurde ordnungsgemäss abgewiesen und ist nicht weiter zu beanstanden Die diesbezüglichen Anträge wurden somit zu Recht abgewiesen und in diesen Punkten ist die Beschwerde somit abzuweisen. 5.6 Aufgrund des Umstandes, dass beim Beschwerdeführer eine notwendige Verteidigung bereits zu Beginn des Verfahrens geboten war, wird ihm Rechtsanwalt B._____