7 aus, dass man erkenne, dass es sich um ein wichtiges Schreiben einer Behörde handle. Zudem hätte sie durch die Post klar als solche vermerkt werden müssen. Ohne solchen Nachweis dürfe nicht unterstellt werden, dass die Annahme wissentlich verweigert worden sei. Weiter könne allein aufgrund der Einvernahme vom 19. Juli 2022 nicht auf eine hinreichende Kenntnis des Strafbefehls geschlossen werden. Ein Strafbefehl enthalte mehr als nur den Tatvorwurf und Kenntnis der Beschuldigung ersetze nicht die Kenntnis des Entscheids.