In der Folge erschien der Beschuldigte am 09.09.2022 am Postschalter und bestätigte unterschriftlich den Empfang der Sendung (pag. 105). Dass die Sendung in der Folge an die Staatsanwaltschaft retourniert wurde, muss auf den Umstand zurückzuführen sein, dass der Beschuldigte die Annahme der Sendung verweigerte, was von der Post jedoch nicht ausdrücklich so festgehalten wurde.