Am 1. April 2025 reichte der Beschwerdeführer seine Schlussbemerkungen und Rechtsanwalt B.________ seine Kostennote ein. Mit Verfügung vom 6. November 2025 teilte die Verfahrensleitung mit, dass die amtlichen Akten BK 24 345 und BK 25 329 (ohne Akten PEN 25 236 des Regionalgerichts Bern-Mittelland) im Verfahren beigezogen werden.