Es sei Dispositivziffer 2 der Verfügung vom 11.02.2025 des Regionalgerichts Berner Jura Seeland (PEN 24 300) aufzuheben. 2.4 Es sei Dispositivziffer 3 der Verfügung vom 11.02.2025 des Regionalgerichts Berner Jura Seeland (PEN 24 300) aufzuheben und der Schreibende sei als amtlicher Verteidiger des Beschwerdeführers im Verfahren einzusetzen. 2.5 Es seien die amtlichen und die ausseramtlichen Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen. 2.6 Eine Kostennote wird auf erstes Verlangen eingereicht. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.