Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse zeitliche Verzögerung bedeuten würde, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern (vgl. dazu auch den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 236 vom 25. Juni 2024 E. 8.3.1). Nicht anders verhält es sich bezüglich der aufgeworfenen wöchentlichen Meldepflicht oder des wöchentlichen Alkoholtests. Auch was das vorgeschlagene Verbot anbelangt, Waffen jeglicher Art anzuschaffen oder zu besitzen, ist mit Blick auf den dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Angriff mit einem Küchenmesser (Akten PEN 25 131, pag.