Wie den Akten entnommen werden kann, wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um vorzeitigen Massnahmenantritt am 4. November 2024 gutgeheissen. Während seitens der Bewährungs- und Vollzugsdienste Abklärungen für einen Platz in einer psychiatrischen Klinik zum Antritt einer vorzeitigen Massnahme laufen, bemühte sich die Staatsanwaltschaft um einen Übertritt in die forensische Tagesklinik des Regionalgefängnisses Burgdorf bis zum Antritt der vorzeitigen Massnahme (Akten PEN 25 131, pag. 133.4).