Wie bereits im Kontext der qualifizierten Wiederholungsgefahr erörtert (E. 6.2.3 hiervor), bedingt eine längerfristig günstige Prognose ein initial engmaschiges Setting. Nach Einschätzung des begutachtenden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie, Prof. Dr. med. F.________, kann der aktuell bestehenden Rückfallwahrscheinlichkeit am wirksamsten mit einer stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB begegnet werden.