Zur Tatzeit habe er an einer akuten Episode der paranoiden Schizophrenie gelitten (vgl. Gutachten, S. 29). Legalprognostisch könne sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig von einer eher günstigen Prognose bzw. einer geringen bis allerhöchstens mittleren Wahrscheinlichkeit erneuter Straftaten ausgegangen werden. Die akute Dekompensation der Schizophrenie sei als entscheidender Risikofaktor für eine nächste Straftat zu nennen (vgl. Gutachten, S. 32). Bei einem pessimistischen Szenario sei die ganze Bandbreite von gewalttätigen Straftaten zu erwarten (vgl. Gutachten, S. 32 f.).