Gestützt auf die bisherigen Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Beschuldigten bestehen jedoch zurzeit konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, dass der Beschuldigte ein gleichartiges schweres Verbrechen verüben wird. Dafür spricht insbesondere auch das Schreiben des Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft, woraus hervor geht, dass sich dessen Eifersuchtsgedanken nun auf eine andere Person, nämlich den Psychiater seiner Frau, beziehen, wobei seine Verdachtsmomente dafür (z.B. Sprechstunden über die Mittagszeit) sehr weit hergeholt scheinen, wie dies auch