_ in Auftrag gegeben. Erst bei Vorliegen dieses Gutachtens kann die gesundheitliche Situation des Beschuldigten abschliessend beurteilt werden. Gestützt auf die bisherigen Erkenntnisse über den Gesundheitszustand des Beschuldigten bestehen jedoch zurzeit konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, dass der Beschuldigte ein gleichartiges schweres Verbrechen verüben wird.