Das Zwangsmassnahmengericht stellte sodann zu Recht fest, dass das zu beurteilende Gewaltdelikt bei E.________ zu einer schweren psychischen Beeinträchtigung geführt hat. Seinen Aussagen zufolge musste er sich aufgrund der Vorkommnisse in psychotherapeutische Behandlung begeben, um das Ganze zu verarbeiten (Akten PEN 25 131, pag. 195 Z. 201-202). Zudem sagte er aus, dass wenn man in den Innenhof gehe, um den Kehricht zu entsorgen, oder mit dem Auto hineinfahre, es wieder hochkomme (Akten PEN 25 131, pag. 195 Z. 203-204). Er glaube, dass der Beschwerdeführer ihn habe töten wollen, also dass es geplant gewesen sei.