3. 3.1 Am 27. Februar 2025 reichte das Zwangsmassnahmengericht den gleichentags ergangenen Entscheid KZM 25 372 betreffend Anordnung der Sicherheitshaft des Beschwerdeführers ein. Die Staatsanwaltschaft reichte mit delegierter Stellungnahme vom 28. Februar 2025 ihr Schreiben vom 31. Januar 2025 an Rechtsanwältin C.________ zu den Akten.