Mit Entscheid KZM 24 2678 vom 30. Dezember 2024 wurde die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis am 24. März 2025 verlängert. Mit Entscheid KZM 25 263 vom 13. Februar 2025 wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 3. Februar 2025 abgewiesen. Dagegen wurde am 24. Februar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) erhoben und beantragt: 1) Der Entscheid vom 13. Februar 2025 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei per sofort aus der Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft zu entlassen.