Berner Jura-Seeland (nachfolgend: regionales Zwangsmassnahmengericht) für drei Monate in Untersuchungshaft versetzt. Am 30. September 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) die Untersuchungshaft um drei Monate (KZM 24 1996). Mit Verfügung vom 4. November 2024 hiess die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschwerdeführers um vorzeitigen Massnahmenantritt gut. Mit Entscheid KZM 24 2678 vom 30. Dezember 2024 wurde die Untersuchungshaft um weitere drei Monate bis am 24. März 2025 verlängert.