1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwältin C.________ und Rechtsanwalt B.________, ein Strafverfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, evtl. versuchter schwerer Körperverletzung. Mit Entscheid ARR 24 108 vom 28. Juni 2024 wurde er durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: regionales Zwangsmassnahmengericht) für drei Monate in Untersuchungshaft versetzt.