Wie die Staatsanwaltschaft zudem ausführt, wurde das Mobiltelefon der Straf- und Zivilklägerin bereits durchsucht. Gemäss Durchsuchungsbefehl vom 25. Juli 2023 wurde die Kantonspolizei Bern angewiesen, sämtliche vorhandenen Aufzeichnungen, die im Hinblick auf die Anlasstaten beweisrelevant sind, auszuwerten. Die entsprechenden Ergebnisse befinden sich in den Akten (Akten BM 23 11407, pag. 2275 ff.). Welche weiteren Mobiltelefone konkret zu durchsuchen wären bzw. überhaupt vorhanden sind, geht aus den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht rechtsgenüglich hervor.