Es wurden umfassende Ermittlungen durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse in sieben Bundesordnern (plus zwei Ordner Vorakten) festgehalten. Die Staatsanwaltschaft hält in der angefochtenen Verfügung an mehreren Stellen fest, dass der Ablauf und der Kontext der einzelnen strafrechtlich relevanten Vorgänge bereits genügend dokumentiert ist und sich in den Akten befindet.