7 3.5 Die Staatsanwaltschaft hat den Beweisantrag auf Spiegelung aller Mobiltelefone der Privatklägerin zu Recht abgelehnt. Vorab kann auf ihre zutreffenden Ausführungen verwiesen werden. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und das Verfahren kurz vor der Anklageerhebung steht. Es wurden umfassende Ermittlungen durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse in sieben Bundesordnern (plus zwei Ordner Vorakten) festgehalten.