Die Chats könnten diesbezüglich offenlegen, dass sich die Strafund Zivilklägerin mit ihren besten Freundinnen über die Frage ausgetauscht habe, ob sie dem Beschwerdeführer gegenüber kommuniziert und er mithin gewusst habe, dass sie keinen Sex gewollt habe. Da bisher keine Chatnachrichten mit belastendem Inhalt bezüglich dieser vorgeworfenen Vergewaltigung herausgegeben worden seien und gemäss Staatsanwaltschaft auch nicht vorlägen, lasse dies grundsätzlich den Schluss zu, dass es keine belastenden, aber eben sehr wahrscheinlich entlastende Chatnachrichten gebe.