Dagegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 21. Februar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes: 1. Die Ziff. 1, 2 sowie 3 der Verfügung vom 7. Februar 2025 im Strafverfahren BM 23 11407 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Verfahren der sich gegenseitig beschuldigenden Verfahrensbeteiligten zu vereinigen, das Verfahren für die Zeit kurz vor dem Zusammenziehen der beiden Beteiligten im Verfahren BM 23 11407 einzustellen sowie die Beweise gemäss Beweisanträge