Parallel dazu ist bei der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren BM 24 24674 gegen C.________ wegen Schändung und wiederholter Tätlichkeiten, evtl. Nötigung zum Nachteil des Beschwerdeführers hängig. Am 13. September 2024 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer als vollständig erachte und beabsichtige, beim Regionalgericht Bern-Mittelland gemäss beigelegtem Entwurf der Anklageschrift Anklage zu erheben (vgl. Akten BM 23 11407, pag. 3096 ff.). Daraufhin stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Dezember 2024 verschiedene Verfahrens- und Beweisanträge (vgl. Akten BM 23 11407, pag.