8 wendungen im Beschwerdeverfahren auszurichten, unabhängig von den gestellten Anträgen (statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 307 vom 23. Februar 2023 E. 7.2). 8.3 Bei der Steuerverwaltung handelt es sich um eine Behörde, welcher keine Entschädigung im Sinne von Art. 426 Abs. 1 i.V.m. Art. 434 Abs. 1 StPO zusteht (WEHRENBERG/FRANK, in: Basler Kommentar zu Schweizerischen Strafprozessordnung, Art. 434 N 3).