Die bloss stichprobenartige Überprüfung und das blosse «Durchlesen» der Unterlagen, wie vom Beschuldigten vorgebracht, scheinen angesichts der gravierenden Unregelmässigkeiten in den Buchhaltungsunterlagen unzureichend – zumal im Nachsteuerverfahren CHF 750'694.00 Kantons- und Gemeindesteuern und CHF 759'718.00 Bundessteuern nachbezahlt werden mussten und Bussen im Umfang von CHF 105'600.00 (Kantons- und Gemeindesteuern) und CHF 51'500.00 (Bundessteuer) auferlegt wurden. Die Argumentation der Verteidigung, wonach der Beschuldigte darauf vertraut habe, dass der Treuhänder seine Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt habe, steht