chung privater Reisen und der Kauf eines Privatfahrzeugs in der Buchhaltung eines Unternehmens nicht zulässig sind, ist selbst der breiten Öffentlichkeit mehrheitlich bekannt. Zudem unterbindet die Tatsache, dass der Beschuldigte das Treuhandbüro mit der Buchhaltung beauftragt hatte, ihn nicht von seiner Überwachungspflicht. Der Beschuldigte war als geschäftsführende Person verpflichtet, die Richtigkeit der von ihm unterzeichneten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse zu prüfen.