Die Sachlage lasse keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte wiederholt und direkt versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Es sei nicht davon auszugehen, dass der vom Beschuldigten beauftragte Treuhänder die Dokumente erstellt habe oder dass jemand anderes als der Beschuldigte die Transaktionen getätigt habe. Neben ihm sei im fraglichen Zeitraum niemand beim Unternehmen beschäftigt gewesen, der die fraglichen Transaktionen hätte veranlassen können. Die Transaktionen bewirkten eine Verminderung des Unternehmensgewinns. Eine andere Motivation, als dadurch Steuern zu sparen, sei nicht erkennbar.