6. 6.1 Die Beschwerdeführerin bringt dagegen vor, dass bereits die Steuerrekurskommission des Kantons Bern ausgeführt habe, das in den Jahren 2011 bis 2013 in der AG des Beschuldigten private Aufwendungen bzw. verdeckte Gewinnausschüttungen verbucht worden seien. Zudem sei festgehalten worden, dass teilweise als Buchungsbelege fiktive oder zumindest in Bezug auf den Rechnungsaussteller unechte Dokumente vorgelegt worden seien. Die Sachlage lasse keinen anderen Schluss zu, als dass der Beschuldigte wiederholt und direkt versucht habe, Steuern zu hinterziehen.