3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung vom 28. Januar 2025 hervor, dass die Beschwerdeführerin am 8. Mai 2024 Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Steuerbetrugs betreffend die Steuerperioden von 2011 bis 2013 eingereicht hat. Ihm wird vorgeworfen, als der für das Rechnungswesen verantwortliche Alleinaktionär, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der D.________ AG, die Buchhaltung nicht ordnungsgemäss geführt, von inhaltlich