2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, sei anzuweisen, das Verfahren EO 24 6409 gegen den Beschuldigten fortzuführen und einen Strafbefehl zu erlassen oder beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau Anklage zu erheben; - unter Kostenfolge -