4.2 Soweit der Beschwerdeführer ausführt, er habe kein Geld und sei von der Sozialhilfe abhängig, ist festzustellen, dass aus dem von ihm eingereichten Kontosauszug IBAN CH24 0900 0000 3029 2111 1 vom Januar 2025 zwar hervorgeht, dass er am 24. Januar 2025 – neben kleineren Gutschriften im Januar – eine Gutschrift von der Einwohnergemeinde Biel von CHF 1’935.00 erhalten und der Kontostand am 31. Januar 2025 CHF 153.23 betragen hat. Ob und was für Mittel ihm darüber hinaus zum Bestreiten seines Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, bleibt darüber hinaus unklar.