Den Akten lässt sich entnehmen, dass C.________ am 26. März 2024 Strafanzeige gegen zwei Angehörige der Kantonspolizei Bern einreichte. Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau, Staatsanwalt B.________, mittels Einstellungsverfügung vom 11. September 2024 erledigt. Die in den Akten befindliche Korrespondenz mit der Beschwerdekammer des Obergerichts lässt den Schluss zu, dass gegen die Einstellungsverfügung Beschwerde erhoben wurde.