3. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 2. Oktober 2024 mittels zweier «Formulare für Offizialdelikte» des Kantons Luzern Strafanzeige gegen Staatsanwalt B.________ und Oberrichter A.________ wegen diverser Delikte bei der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau einreichte. Konkret wirft er Staatsanwalt B.________ vor, dieser sei ein «Beilhilfe-Täter zu Offizialdelikten», schütze seine Kollegen und weigere sich, ihm im Verhör das rechtliche Gehör zu gewähren. In Bezug auf Oberrichter A.________ führt er aus, dass dieser ihn verurteile und sich weigere, ihn zum Verhör vorzuladen.