3. 3.1 Der Beschwerdeführer begründete sein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung sinngemäss damit, dass das Vertrauensverhältnis zu seinem bisherigen Verteidiger gestört sei, weil dieser seine Interessen nur unzureichend wahrnehme. Konkret verharmlose er die Vergewaltigung, deren Zeuge er am 11. Oktober 2023 geworden sei. Auch zeige die amtliche Verteidigung keine ausreichende Sensibilität