Mit Verfügung vom 31. Januar 2025 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch des Beschwerdeführers vom 22. Januar 2025 auf Wechsel der amtlichen Verteidigung ab. Mit persönlicher Eingabe vom 4. Februar 2025 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an die Staatsanwaltschaft und ersuchte um schnellstmögliche Zuweisung einer neuen amtlichen Verteidigung. Mit Verfügung vom 6. Februar 2025 nahm und gab die Staatsanwaltschaft von erwähnter Eingabe Kenntnis, stellte diese Rechtsanwalt B.___