5 verzichten und die Strafverfolgung dem Staat überlassen [Hervorhebung durch die Kammer]. Der Verzicht sei endgültig. Die Möglichkeit, allfällige Zivilforderungen (später) auf dem Zivilweg geltend zu machen, bleibe hingegen weiterhin offen. Es ist nicht ersichtlich und wird auch nicht begründet, weshalb C.________ mit Blick auf diese Erläuterungen und das Formular Privatklage die Bedeutung der Privatklägerschaft oder die Rechtswirkung eines Verzichts bzw. Rückzugs nicht richtig verstanden haben sollte. Ihr Wille geht eindeutig aus dem Formular hervor.