5. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Die Staatsanwaltschaft wies C.________ in ihrem Schreiben vom 24. April 2023 daraufhin, dass die Privatklägerschaft die Bestrafung der Beschuldigten Person verlangen und / oder Zivilforderungen direkt im Strafverfahren geltend machen könne. In diesem Falle gehe das Gesetz von einer aktiven Beteiligung der Privatklägerschaft am Verfahren aus. So werde sie unter anderem zu Verhandlungen vorgeladen und sie trage ein gewisses Kostenrisiko. Wer dies nicht wolle, könne auf eine Beteiligung am Strafverfahren