BJS 22 19227 [im Folgenden sind, wenn nichts anderes erwähnt, diese Akten gemeint]). C.________ füllte das Formular am 24. April 2023 aus. Gemäss ihren gesetzten Kreuzchen will sie sich nicht als Privatklägerin am Strafverfahren beteiligen und zieht sich als Straf- und Zivilklägerin zurück (pag. 101). Die Staatsanwaltschaft nahm mit Schreiben vom 1. Mai 2023 Kenntnis davon, dass sie sich nicht als Privatklägerin am Verfahren beteiligen wolle (pag. 103). Mit E-Mail vom 17. Januar 2024 liess die Staatsanwaltschaft C.________ nach telefonischer Besprechung den Brief vom 14. April 2023 sowie das Formular Privatklage erneut zukommen (pag.