Im Urteil 7B_383/2023 vom 14. Dezember 2023 entschied das Bundesgericht, dass die Beschwerdeinstanz trotz Übergangs der Verfahrensleitung an das erstinstanzliche Gericht nach Anklageerhebung über die bei ihr hängigen Beschwerden betreffend Konto- und Grundbuchsperren zu entscheiden habe. Zur Begründung führte es aus, dass die Beschlagnahme einen schweren Eingriff in die Eigentumsrechte bedeute (Art. 26 Abs. 1 BV) und entsprechend ein berechtigtes Interesse daran bestehe, dass möglichst rasch über die Rechtmässigkeit der von der Staatsanwaltschaft verfügten Freigabe der gesperrten Vermögenswerte entschieden werde.