2. Eventualiter: Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura- Seeland, Staatsanwältin D.________ im Strafverfahren BIS 22 19227 sei vollumfänglich aufzuheben und a) zum neuen Entscheid über die Anträge des Beschwerdeführers, in Sinne der Erwägungen, an die Vorinstanz zurückzuweisen sowie