1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten u.a. ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung (mehrfach begangen), Tätlichkeiten, Nötigung und Versuchs dazu. Innert der Frist gemäss Art. 318 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) beantragte der Beschuldigte, die Strafverfolgung gegen ihn betreffend sämtliche Strafantragsdelikte sei einzustellen und C.________ (nachfolgend auch: Straf- und Zivilklägerin) sei nicht als Privatklägerin im gegen ihn geführten Strafverfahren zuzulassen.