Auch angesichts der geplanten Ermittlungshandlungen (Durchsuchung und Auswertung der sichergestellten Geräte und anderer Aufzeichnungen, Übersetzung und Auswertung der Aufzeichnungen der geheimen Überwachungen, Befragung J.________ und Konfrontation der Beschuldigten mit den vorliegenden Beweismit- 12 teln) erscheint die Verlängerung der Ersatzmassnahmen um drei Monate als verhältnismässig. 6.5 Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist abzuweisen.