So wurde der Perimeter, in welchem sie sich aufhalten darf, erweitert, damit sie draussen spazieren gehen kann. Zum anderen ist nicht ersichtlich und wird auch nicht näher begründet, weshalb ihr die Fussfessel für die Yogaklasse «zwingend» entfernt werden müsste oder ein Laufbandtraining nicht möglich wäre. Selbst wenn, ist daran zu erinnern, dass die Beschwerdeführerin strafprozessualen Massnahmen unterliegt und entsprechende Einschränkungen hinzunehmen hat.