Arztbesuche in Gerlafingen SO oder im Inselspital Bern dennoch notwendig sein sollten, steht es ihr offen – wie auch bisher – bei der Staatsanwaltschaft um freies Geleit zu ersuchen. An diesen Folgerungen vermag auch das mit den Schlussbemerkungen eingereichte Arztzeugnis von Dr. med. K.________ nichts ändern. Zum einen erhellt nicht, weshalb die Beschwerdeführerin auf Besuche in einem Fitnesszentrum angewiesen sein soll, um ein Laufbandtraining zu absolvieren. So wurde der Perimeter, in welchem sie sich aufhalten darf, erweitert, damit sie draussen spazieren gehen kann.